Gleichbehandlung schaffen: Tageskliniken und Ambulatorien von der Mehrwertsteuer befreien!

Bei Spitälern sind die Beiträge der Beleg- und Chefärzte für die Benützung der Infrastruktur des Spitals, einschliesslich des Pflege- und medizinischen Personals, von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ambulatorien und Tageskliniken hingegen müssen die den nicht angestellten Ärztinnen oder Ärzten in Rechnung gestellten Infrastrukturbeiträge zu 7,7 Prozent versteuern.