Es besteht dringender Handlungsbedarf bei den ungenügenden Spitaltarifen

Den Spitäler laufen die Kosten davon. Grund sind die Teuerung auf Einkauf, Energie und Lohnanpassungen. Eine zeitgerechte Überwälzung auf die Tarife ist nicht möglich, da die-se in langwierigen Verfahren verhandelt werden müssen. Weder die Krankenversicherer (mit 45% Anteil am Tarif) noch die Kantone (mit 55% Anteil am Tarif) haben ein Interesse, höhere Entschädigungen zu bezahlen. Mittlerweile erleidet ein Mittelgrosses Spital mit einer Baserate von etwa 10'000 CHF bei einer Teuerung von 3%, die nicht via Tarifanpas-sung abgebildet wird, Mindererträge von etwa CHF 7 Mio. pro Jahr (Annahme: 25'000 stati-onäre Fälle). Die Politik gibt nun Gegensteuer: Verschiedene Vorstösse fordern, dass die Tarife mit einem Teuerungsindex versehen werden.

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Leistungserbringer brauchen Teuerungsausgleich auf den Tarifen und in der Pflegefinanzierung

Seit der Pandemie bringt eine Reihe von Entwicklungen das Schweizer Gesundheitssystem in Schwierigkeiten. Die Inflation mit steigenden Personalkosten, höheren Einkaufspreisen und ansteigenden Kapitalkosten kommt zu chronisch unterfinanzierten Tarifen hinzu und bringt praktisch alle Leistungserbringer ökonomisch in Bedrängnis. Die gegenwärtige unterschiedlich interpretierte Rechtslage zum Tarifwesen bewirkt, dass mittlerweile unser ganzes Versorgungssystem an einer eklatanten Unterfinanzierung leidet. Die Frage heisst: Welche sachgerechte Rechtfertigung gibt es, dass auch künftig Tarife und Taxpunktwerte stagnieren oder gar gesenkt werden, obwohl die Preise inflationär steigen?

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Gleichbehandlung schaffen: Tageskliniken und Ambulatorien von der Mehrwertsteuer befreien!

Bei Spitälern sind die Beiträge der Beleg- und Chefärzte für die Benützung der Infrastruktur des Spitals, einschliesslich des Pflege- und medizinischen Personals, von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Ambulatorien und Tageskliniken hingegen müssen die den nicht angestellten Ärztinnen oder Ärzten in Rechnung gestellten Infrastrukturbeiträge zu 7,7 Prozent versteuern.

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Ambulante Zulassungssteuerung: Das Basler Urteil mit Signalwirkung hinsichtlich kantonaler Umsetzung

Im Sommer 2020 hat das Bundesparlament die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Zulassung von Leistungserbringern verabschiedet. Die Kantone haben bis am 30. Juni 2023 Zeit, ihre kantonale Regelung betreffend Umsetzung der Zulassungsbeschränkung anzupassen. Anfang Jahr hat das Kantonsgericht Baselland ein Urteil mit Signalwirkung gefällt: Die Basellandschaftliche Regierung muss nochmals über die Bücher. Damit wurde mit Blick auf die Umsetzung in anderen Kantonen ein Präzedenzfall geschaffen, den es dringend zu beachten gilt.

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